Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Philipp Rositzka, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Beyond Profit“ – nachstehend „Anbieter“ genannt – und seinen Kunden.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde sichert zu, dass er Unternehmer ist und die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder Ausbau einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.

(4) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Textform verbindlich.

(2) Der Anbieter erbringt unternehmensbezogene Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, Vertrieb, Unternehmensberatung sowie Unternehmensführung und -aufbau. Die Leistungen umfassen je nach Angebot unter anderem strategische Beratung, operative Agenturleistungen sowie begleitende Schulungs- und Coachingformate für das Unternehmen des Kunden. Die Leistungen werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.

(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.

(4) Der Anbieter schuldet gemäß der Natur seiner Dienstleistungen keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen, Kennzahlen oder sonstiger wirtschaftlicher Ergebnisse. Die Leistung besteht im pflichtgemäßen Tätigwerden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.

(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, der Anbieter ist an der Leistungserbringung verhindert.

(6) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen-Budgets (z. B. für Meta, Google), Kosten für Drittdienste, Lizenzen oder zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.

(7) Der Vertragsgegenstand stellt keinen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar. Dies ergibt sich insbesondere aus Folgendem:

a) Der Anbieter richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Das FernUSG findet auf unternehmerisch genutzte Dienstleistungen zur Förderung der gewerblichen Tätigkeit des Kunden nach Auffassung des Anbieters keine Anwendung.

b) Gegenstand der Leistungen ist keine berufliche Qualifizierung oder Ausbildung im Sinne einer strukturierten Wissensvermittlung mit Abschluss. Die Leistungen dienen ausschließlich der individuellen Beratung, Begleitung und operativen Unterstützung des Unternehmens des Kunden.

c) Eine Lernerfolgskontrolle im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG findet nicht statt. Der Anbieter führt insbesondere keine Prüfungen, Tests, Zertifizierungen, Bewertungen oder vergleichbare Kontrollen des Lernerfolgs durch. Soweit der Kunde Arbeitsergebnisse (z. B. Texte, Strategien, Entwürfe) einreicht oder Fragen im Rahmen von Live-Calls, Community-Funktionen, Textnachrichten oder Audiogesprächen stellt, dienen sämtliche Rückmeldungen des Anbieters ausschließlich der individuellen Unterstützung bei der Umsetzung im Unternehmen des Kunden. Sie stellen weder eine Bewertung noch eine Kontrolle eines Lernerfolgs dar und sind nicht Voraussetzung für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit.

d) Arbeitsmaterialien wie Textboxen, Lückentexte, Arbeitsblätter oder vergleichbare Formate dienen der Strukturierung der eigenen unternehmerischen Tätigkeit des Kunden und der Vorbereitung von Beratungsgesprächen. Sie werden vom Anbieter nicht im Sinne einer Lernerfolgskontrolle ausgewertet.

e) Eine überwiegende räumliche Trennung zwischen Anbieter und Kunde im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 FernUSG liegt nicht vor, da die Zusammenarbeit durch regelmäßige Live-Calls, interaktive Gruppen- und Einzelsitzungen sowie einen laufenden persönlichen Austausch (auch per Audio- und Videokommunikation) geprägt ist.

f) Eine etwaige Anwendbarkeit des FernUSG wird vom Anbieter sorgfältig geprüft. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er die Leistung als individuelle unternehmensbezogene Beratungs- und Begleitleistung versteht und nicht als Fernlehrgang zur Erlangung einer beruflichen Qualifikation.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden lediglich ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.

(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt in Textform zustande. Der Anbieter übermittelt dem Kunden nach vorheriger Abstimmung ein Angebot per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot in Textform (insbesondere per E-Mail) bestätigt.

(3) Soweit im Vorfeld des Vertragsschlusses Telefonate, Videokonferenzen oder Chat-Gespräche zur Abstimmung geführt werden, willigt der Kunde ein, dass diese zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden können. Der Kunde wird vor Beginn einer Aufzeichnung gesondert hierauf hingewiesen.

§ 4 Vergütung

(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.

(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise; hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erbringung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.

(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

§ 5 Zahlung, Rechnung

(1) Die geschuldete Vergütung ist, vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarung, nach Vertragsschluss wie folgt fällig:

a) Bei Einmalzahlung: vollständig mit Vertragsschluss.

b) Bei vereinbarter Ratenzahlung: Die erste Rate ist mit Vertragsschluss fällig. Weitere Raten sind jeweils im Voraus für den vereinbarten Leistungszeitraum zu den im Angebot genannten Terminen fällig. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung stellt eine Zahlungserleichterung dar; die gesamte Vergütung bleibt für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldet.

c) Gerät der Kunde bei Ratenzahlung mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einem Betrag in Höhe von zwei Raten in Verzug, wird die gesamte noch ausstehende Restvergütung sofort zur Zahlung fällig (Verfallsklausel).

(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert („Pre-Notification“). Die Pre-Notification kann formlos erfolgen (z. B. in Form einer Rechnung, in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in diesen AGB). Die Ankündigungsfrist beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Die dem Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.

(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde den betreffenden Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten.

(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister wie Stripe abgewickelt werden. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind.

(5) Werden Werbebudgets des Kunden (z. B. für Meta, Google oder vergleichbare Plattformen) über einen Werbeaccount des Anbieters abgewickelt, in dem die Zahlungsmethode des Anbieters hinterlegt ist, stellt der Anbieter die angefallenen Werbekosten dem Kunden in Rechnung. Betrifft die Werbemaßnahme mehrere Vertragspartner, erfolgt eine sachgerechte Aufteilung der Kosten auf die jeweiligen Auftraggeber. Auf die weitergereichten Werbekosten wird ein Zuschlag in Höhe von 5,5 % (netto) als Aufwandspauschale für die Vorfinanzierung, Verwaltung, Abwicklung und Abrechnung erhoben. § 2 Abs. 6 bleibt im Übrigen unberührt.

(6) Zahlt der Kunde die gemäß Absatz 5 in Rechnung gestellten Werbekosten per American Express oder einem vergleichbaren Drei-Parteien-Kartensystem, wird zusätzlich ein Zahlungsartenzuschlag in Höhe von 2,95 % (netto) auf die Werbekosten erhoben. Bei Zahlung per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder mittels gängiger Vier-Parteien-Kreditkartensysteme (z. B. Visa, Mastercard) entfällt dieser Zuschlag. Der Kunde wird vor der Zahlung über die jeweils anfallenden Zuschläge informiert.

(7) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Zahlartanbieter ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie gemäß den Bedingungen des Zahlartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.

(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen und Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.

(2) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.

(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder liegen sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters vor, die den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Leistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzugs bleiben unberührt.

(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.

(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Die Weitergabe des Passworts an Dritte ist untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugriff auf seine technischen Systeme zu überwachen, soweit dies zum Schutz vor Missbrauch erforderlich ist; datenschutzrechtliche Vorgaben werden dabei beachtet.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht

(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzuhalten.

(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde.

§ 8 Haftung, Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 9 Laufzeit, Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und ist für beide Parteien verbindlich. Die Parteien vereinbaren Leistungen mit fester Laufzeit in Kenntnis des Umstands, dass der Anbieter für die vereinbarte Vertragsdauer personelle und finanzielle Kapazitäten vorhält (insbesondere Betreuung, Agenturleistungen, Drittdienste, Software-Lizenzen, interne Ressourcenplanung). Ein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(2) Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn der Kunde im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist oder schwerwiegend gegen Pflichten aus § 6 oder § 12 verstößt.

(3) Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund oder kommt der Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund vorzeitig zur Beendigung, kann der Anbieter die bis zum ursprünglichen Vertragsende vereinbarte Gesamtvergütung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Anbieter tatsächlich höhere Ersparnisse oder anderweitige Einkünfte entstanden sind; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.

(4) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, sofern keine automatische Verlängerung vereinbart wurde.

(5) Ist eine automatische Verlängerung vereinbart, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit einer Frist von mindestens zwei Monaten in Textform gekündigt wird.

(6) Ein Rücktrittsrecht oder Kulanzregelungen bei Coaching-, Beratungs- oder Agenturleistungen bestehen nicht. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Inhalte (z. B. Calls, Videos, Materialien) entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Es erfolgt keine Rückerstattung bei Nichtteilnahme.

(7) Sollte entgegen Absatz 1 ein Kündigungsrecht nach zwingendem Recht (insbesondere § 627 BGB) bestehen und durch den Kunden ausgeübt werden, gilt Absatz 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass der Anbieter den Teil der Vergütung verlangen kann, der den bis zur Kündigung erbrachten Leistungen entspricht, zuzüglich Ersatz für nachweislich entstandenen Aufwand und entgangenen Gewinn bis zum regulären Vertragsende, abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.

§ 10 Urheberrecht

(1) Alle vom Anbieter zum Zweck der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.

(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und sodann zu verwerten.

(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.

(4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, sodass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.

§ 11 Unterlagen des Kunden

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z. B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter ist oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.

(3) Nach Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.

(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.

(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.

(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.

§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen

(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, die jeweils andere Partei entbindet sie von dieser Verpflichtung.

(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist untersagt. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Community (z. B. Facebook-Gruppe). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für eigene Werbezwecke über die Zusammenarbeit zu berichten, auch nach Vertragsende. Für die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen, auf denen natürliche Personen identifizierbar sind, holt der Anbieter eine gesonderte Einwilligung der betreffenden Person ein.

(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.

(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.

§ 13 Elektronische Kommunikation

(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

§ 14 Affiliate-Programm über Digistore24

(1) Der Anbieter bietet für bestimmte Leistungen ein optionales Partnerprogramm an, das über den externen Zahlungsanbieter Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim, Deutschland, abgewickelt wird.

(2) Teilnahme, Provisionshöhe, Auszahlungsbedingungen und steuerliche Pflichten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Provisionsvereinbarungen von Digistore24. Die jeweils geltenden Bedingungen sind unter https://www.digistore24.com/page/terms einsehbar.

(3) Die Auszahlung von Provisionen erfolgt ausschließlich über Digistore24. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Anbieter, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, einzelne Affiliates jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Partnerprogramm auszuschließen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bewerbung der Angebote geltende Gesetze (insbesondere UWG, DSGVO) sowie die Werberichtlinien von Meta, Google und anderen Plattformen zu beachten. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für rechtswidriges Verhalten von Affiliates.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist deutsch.

(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(3) Auch bei digitalen Leistungen gilt der Erfüllungsort als der Geschäftssitz des Anbieters in Chemnitz.

(4) Der Auftraggeber und der Anbieter schließen im Rahmen der Zusammenarbeit, soweit erforderlich, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser wird als gesondertes Dokument mit festem Versionsstand vereinbart und Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des zugrundeliegenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke ergeben, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.

(6) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.

Stand: April 2026

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Philipp Rositzka
Geschäftsführer